Medizinrecht und Arzthaftungsrecht in Wien
Haben Sie Zweifel an Ihrer medizinischen Behandlung? Lassen Sie Ihre medizinrechtlichen Fragen kompetent beurteilen.
Fachliche Kompetenz und Spezialisierung bei Behandlungsfehlern
Hohe Erfolgsquote und zufriedene Mandanten
Konsequente Rechtsdurchsetzung und persönliches Engagement
Ein ärztlicher Eingriff soll Heilung bringen – doch was, wenn das Gegenteil eintritt? Ein Diagnosefehler, ein missglückter operativer Eingriff oder eine mangelhafte Aufklärung können Ihr Leben von Grund auf verändern. Kommt es zu Behandlungsfehlern oder zu einer unzureichenden Aufklärung, können daraus komplexe rechtliche Fragestellungen entstehen – bei diesen kann die Kanzlei Kartnig helfen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Kartnig ist auf Medizinrecht und Arzthaftung spezialisiert und berät Mandanten an ihren Standorten in Wien, Graz und Linz. Österreichweit unterstützt die Kanzlei bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Dazu gehören insbesondere:
Mag. Ronald Kartnig ist als Rechtsanwalt auf Medizinrecht und Arzthaftungsrecht spezialisiert. Seine anwaltliche Tätigkeit konzentriert sich auf die rechtliche Beurteilung medizinischer Behandlungen sowie auf die Geltendmachung schadenersatzrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungsfehlern und Aufklärungsmängeln. Als Mitglied der Österreichische Gesellschaft für Medizinrecht ist er fachlich laufend über aktuelle Entwicklungen im Medizin- und Arzthaftungsrecht informiert, wovon Mandanten durch eine Beratung auf aktuellem rechtlichem Stand profitieren.
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In den vergangenen Jahren ist die Arzthaftung (Medizinrecht) verstärkt in den Fokus der Judikatur gerückt. Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl werden auf diesem sensiblen Gebiet besonders vorausgesetzt.
Das Arzthaftungsrecht befasst sich einerseits mit den Pflichten von Ärzten und Spitälern gegenüber ihren Patienten und andererseits mit den Rechten des Patienten, wenn er sich medizinisch behandeln lässt.
Die Erfahrung zeigt, dass gerade bei Arzthaftungsfällen bereits vor Einbringung einer Klage medizinische Sachverständige mit ihren Fachkenntnissen herangezogen werden sollten. Dadurch ist es möglich, zu beurteilen, ob eine Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Falls nicht, ist dem Mandanten ein unnötiger Prozess erspart geblieben.
Ein Spezialgebiet der Rechtsanwaltskanzlei Kartnig ist die Beratung und Vertretung von Patienten in Haftungsfällen:
Die Grundlage für die meisten erfolgreichen Klagen im Medizinrecht bilden zwei Hauptformen der Pflichtverletzung:
Ein Behandlungsfehler ist der häufigste Grund für eine Arzthaftung. Ein Arzt macht immer dann einen Behandlungsfehler, wenn er seinen Patienten nicht nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst und entsprechend seiner Fachkenntnisse behandelt, also eine vertragliche Pflichtverletzung begeht.
Beispiele für einen Behandlungsfehler sind
Der mit dem Arzt abgeschlossene Behandlungsvertrag umfasst auch die Pflicht, den Patienten über Art und Schwere sowie über die möglichen Gefahren und schädlichen Folgen der Behandlung oder ihrer Unterlassung aufzuklären. Der Zeitpunkt der Aufklärung muss so gewählt werden, dass der Patient eine angemessene Frist zur Überlegung hat.
Formulare, Merkblätter und Aufklärungsbögen ersetzen jedoch nicht das persönliche Gespräch!
Der Oberste Gerichtshof betont regelmäßig die Wichtigkeit der individuellen Aufklärung. Eine Aufklärung über Behandlungsalternativen ist erforderlich, wenn für den konkreten Behandlungsfall mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen, die gleichwertig sind, aber unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen haben.
Die Aufklärungspflicht führt auch zur Pflicht der Dokumentation der Aufklärung durch den Arzt. Ärztliche Dokumentationen werden oft mangelhaft geführt, wodurch in Arzthaftungsprozessen häufig eine Haftung des Arztes entsteht.
Im Arzthaftungsrecht spielt eine ordnungsgemäße medizinische Dokumentation eine zentrale Rolle.
In Arzthaftungsprozessen trägt der Arzt die Beweislast dafür, dass die gebotene ärztliche Aufklärung tatsächlich erfolgt ist. Die Erfahrung zeigt, dass fehlerhaft geführte oder lückenhafte medizinische Dokumentationen häufig Anlass für eine Haftung des Arztes sind.
Patientinnen und Patienten haben jederzeit das Recht auf Einsicht in ihre persönlichen Patientenunterlagen sowie auf die Herausgabe von Kopien, etwa von Dokumentationen, Röntgenbildern oder Laborberichten. Wird dieses Recht verwehrt, unterstützt die Kanzlei bei der rechtlichen Durchsetzung
Als Patient haben Sie jederzeit das Recht auf Einsicht in Ihre persönlichen Patientenunterlagen und auf die Herausgabe von Kopien (Dokumentationen, Röntgenbilder, Laborberichte etc.). Sollte Ihnen dieses Recht verwehrt werden, setzen wir es für Sie durch.
Ihr Fall ist unsere Priorität. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung setzen wir uns als Ihre Kanzlei im Medizinrecht konsequent und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl für Ihre Rechte ein.
Vereinbaren Sie mit uns einen Besprechungstermin. Wir klären gerne mit Ihnen alle anstehenden Fragen ausführlich und in Ruhe.
Was macht eine Kanzlei für Medizinrecht in Österreich?
Eine auf Medizinrecht spezialisierte Kanzlei vertritt Patienten bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen. Dazu zählen insbesondere Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler, Diagnoseirrtümer sowie Schäden infolge fehlerhafter medizinischer Maßnahmen.
Die Kanzlei prüft, ob ärztliche Sorgfaltspflichten verletzt wurden, klärt Haftungsfragen und setzt Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld durch. Dazu gehört auch die Kommunikation mit Ärzten, Krankenanstalten, Versicherungen und gegebenenfalls Gerichten.
Wann liegt ein Behandlungsfehler oder ärztlicher Kunstfehler vor?
Ein Behandlungsfehler (auch ärztlicher Kunstfehler) liegt vor, wenn ein Arzt oder eine Ärztin gegen die anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst verstößt. Typische Fälle sind Fehldiagnosen, falsche Medikamente, OP-Fehler oder unzureichende Überwachung von Patienten. In solchen Fällen können Betroffene Schadenersatz und Schmerzengeld verlangen.
Was passiert, wenn ich als Patient nicht richtig aufgeklärt wurde?
Ein Aufklärungsmangel ist ein häufiger Grund für ärztliche Haftung. Selbst wenn die Behandlung korrekt war, kann eine Haftung entstehen, wenn das Aufklärungsgespräch nicht vollständig oder rechtzeitig erfolgte. Patienten müssen über Risiken, Alternativen und mögliche Folgen der Behandlung informiert werden.
Welche Ansprüche habe ich bei einem Behandlungsfehler?
Patienten können bei nachgewiesenem Behandlungsfehler oder Aufklärungsmangel Anspruch haben auf:
Die Kanzlei Kartnig prüft jeden Fall individuell und setzt diese Ansprüche konsequent durch.
Wie kann ich meine Patientenakte oder medizinische Unterlagen anfordern?
Nach dem österreichischen Patientenrecht haben Sie jederzeit das Recht auf Einsicht und Kopien Ihrer Patientenunterlagen (z. B. Befunde, Röntgenbilder, Laborberichte). Falls ein Krankenhaus oder Arzt die Herausgabe verweigert, hilft Ihnen die Kanzlei, dieses Recht durchzusetzen.
Wie lange habe ich Zeit, um eine Klage wegen Behandlungsfehler einzubringen?
In der Regel beträgt die Verjährungsfrist in Österreich drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem der Patient den Fehler und den Schaden erkannt hat. In manchen Fällen (z. B. Spätfolgen) kann die Frist länger sein. Eine frühe rechtliche Beratung ist daher entscheidend.
Medizinrecht
Sie wurden als Patient falsch behandelt oder vor der Behandlung unzureichend über die Folgen der Behandlung aufgeklärt? Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Entschädigung.
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