Österreichweit erfolgreich!
Fachkompetenz, Flexibilität und zielgerichtete Strategien für eine optimale Interessensvertretung bilden den hohen Qualitätsanspruch der Kanzlei.
Schadenersatzrecht
Sie haben einen Schaden erlitten und möchten Schadenersatz geltend machen? Durch unsere Spezialisierung auf Schadenersatzrecht können wir Sie umfassend rechtlich beraten und fordern für Sie Ihren Schadenersatz.
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, ist in der Regel zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.
Das Schadenersatzrecht behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Geschädigter Ersatz für einen bei ihm eingetretenen Schaden verlangen kann.
Wird ein Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz. Dies gilt etwa für den Verkehrsunfall, für die Bauwerkehaftung oder bei Vertragsverletzungen (Vertragsbruch). Abhängig vom Schaden besteht entweder Anspruch auf Schmerzengeld, Verdienstentgang, Ersatz der Heilungskosten, Reparaturkosten oder – wie bei Vertragsverletzungen – Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages (der Geschädigte ist dann so zu stellen, als wenn der Vertrag vom Schuldner ordnungsgemäß erfüllt worden wäre).
Sie hatten einen Unfall (Schiunfall, Verkehrsunfall) und sind körperlich geschädigt und wollen eine angemessene Entschädigung?
Schmerzengeld wird nach Dauer und Intensität der Schmerzen berechnet.
Von den meisten Gerichten werden für leichte Schmerzen rund EUR 120,- pro Tag zugesprochen. Für mittlere Schmerzen EUR 240,- und für starke Schmerzen EUR 360,-.
Schmerzengeld wird selbst dann zugesprochen, wenn der Verletzte Schmerzmittel einnimmt und daher gar keine oder weniger Schmerzen empfindet.
Heilungskosten werden ersetzt, soweit sie nicht von einer Krankenkasse oder anderen Stellen übernommen werden. Das Gleiche gilt für vermehrte Bedürfnisse, wie etwa orthopädische Hilfsmittel, Kosten einer Haushaltshilfe, usw.
Bei schweren und dauerhaften Verletzungen kommt die Zahlung einer Geldrente oder Kapitalabfindung in Betracht.
Sollten aufgrund des Unfalls Dauerfolgen wie eingeschränkte Erwerbsfähigkeit oder Dauerschmerzen zu erwarten sein, ist es empfehlenswert, der Schadenersatzklage ein Feststellungsbegehren, dass für künftige, aber noch nicht konkret vorhersehbare Schäden gehaftet wird, anzuschließen. Andernfalls könnte für zukünftige Schäden (z.B. Schmerzen, Verdienstentgang) Verjährung eintreten.
Für alle Gegenstände die durch einen Autounfall beschädigt wurden ist Schadenersatz in Höhe des Wertes, welchen diese Gegenstände zum Zeitpunkt der Beschädigung hatten, zu leisten (z.B.: beschädigtes Auto, zerrissene oder verschmutzte Kleidung, kaputte Brille usw.).
Im Falle der Beschädigung eines Fahrzeuges wird nicht nur die Reparatur ersetzt, sondern oftmals auch der sogenannte „merkantile Minderwert“. Wenn das Fahrzeug repariert wurde, hat es nämlich einen deutlich geringeren Wert als vor dem Autounfall.
Was ist mit den Rechtsanwaltskosten? Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, dann bezahlt Ihre Versicherung die Anwaltskosten. Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, dann sind die Anwaltskosten Teil Ihres Schadenersatzanspruches und die Kosten werden vom Schädiger bzw. dessen Versicherung übernommen.
Schadenersatz bei Vertragsverletzungen?
Schadenersatzansprüche können sich auch aus einer Vereinbarung zwischen zwei Vertragspartnern ergeben. Durch einen Vertrag können für eine oder beide Vertragsparteien Verpflichtungen begründet werden, für deren Erfüllung gehaftet wird.
Erfüllt etwa der Schuldner eines Vertrages seine Verpflichtungen verspätet (z.B. Lieferverzug), so kann der Gläubiger entweder auf Erfüllung des Vertrages klagen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Trifft den Schuldner ein Verschulden, hat er dem Gläubiger den Verspätungsschaden (z.B. Zinsen, die der Gläubiger für einen Kredit bezahlen muss) oder den Nichterfüllungsschaden zu ersetzen, je nachdem ob der Gläubiger am Vertrag festhält oder zurücktritt. Im letzten Fall ist der Gläubiger daher so zu stellen, wie wenn der Vertrag ordnungsgemäß vom Schuldner erfüllt worden wäre.
Hat die Urlaubsreise nicht dem Prospekt des Reiseveranstalters entsprochen?
Wenn etwas im Reisekatalog Zugesagtes fehlt oder nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausfällt, können Sie reklamieren und vom Veranstalter einen Teil des Reisepreises zurückverlangen. Lesen Sie hier, wie Sie richtig reklamieren und was Ihnen an Entschädigung zusteht.
Die Rechtsanwaltskanzlei Kartnig ist spezialisiert auf die Geltendmachung von berechtigten und auf die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen.
Unsere anwaltliche Tätigkeit umfasst u.a.:
Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin. Wir besprechen gerne mit Ihnen alle offenen Fragen.