Beratung zahlt sich aus!
Kostentransparenz ist von großer Bedeutung. Daher ist es uns wichtig, dass Klarheit über Honorarfragen herrscht.
Das Ziel der Kanzlei ist daher, die anwaltliche Tätigkeit so transparent wie möglich darzustellen.
Das Erstgespräch dient neben dem persönlichen Kennenlernen auch dazu, abzuklären, ob und wie die Rechtsvertretung erfolgen soll.
Sollte eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein, übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Kartnig die Anfrage bei der Versicherung, ob im konkreten Rechtsfall die Kosten von der Versicherung übernommen werden. Nach Zusage der Versicherung, dass Versicherungsdeckung besteht und die Kosten übernommen werden, können die Kosten direkt mit der Rechtschutzversicherung verrechnet werden. Dadurch kann meistens das gesamte Kostenrisiko (Rechtsanwaltskosten, Gerichtsgebühren, Sachverständigengebühren, Zeugengebühren) ausgeschaltet werden.
Sie brauchen Ihre Rechtsschutzversicherung nicht zu kontaktieren, bevor Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Wichtig: Die Rechtschutzversicherungen bieten freie Anwaltswahl. Sie sind daher nicht an den von Ihrer Versicherung angebotenen Rechtsanwalt gebunden, sondern können einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens in Anspruch nehmen.
In vielen Fällen sind die Anwaltskosten gut angelegtes Geld. Durch rechtzeitige Beratung können oft wirtschaftliche Nachteile verhindert werden.
Wenn Sie an einer Beratung oder Vertretung durch unsere Kanzlei interessiert sind, sprechen Sie uns unverbindlich auf die Kostenfrage an.