Österreichweit erfolgreich!
Fachkompetenz, Flexibilität und zielgerichtete Strategien für eine optimale Interessensvertretung bilden den hohen Qualitätsanspruch der Kanzlei.
Inkasso
Sie haben einen säumigen bzw. zahlungsunwilligen Schuldner? Die Rechtsanwaltskanzlei Kartnig bietet außergerichtliche und gerichtliche Forderungseintreibung (Inkasso) sowie Zwangsvollstreckung aus einer Hand.
Erfahrungsgemäß wirkt ein Aufforderungsschreiben des Rechtsanwaltes beim Schuldner Wunder. Meistens bezahlen die Betroffenen bereits nach Erhalt eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens ihre Schulden. Ein langes und kostenintensives Verfahren kann so oftmals vermieden werden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Kartnig bietet außergerichtliche und gerichtliche Forderungseintreibung (Inkasso) sowie Zwangsvollstreckung aus einer Hand.
Zuerst bekommt der Schuldner außergerichtlich durch ein Aufforderungsschreiben die Möglichkeit, innerhalb einer kurzen Frist die offene Forderung zu bezahlen. Erfolgt keine Zahlung, wird das gerichtliche Mahnverfahren oder das Klageverfahren eingeleitet.
Sobald ein rechtskräftiger Exekutionstitel (Zahlungsbefehl, Urteil) gegen den Schuldner erwirkt wurde und falls der Schuldner die Zahlung weiterhin verweigert, sorgt die Kanzlei für die gerichtliche Einbringung der Forderung (Exekution).
Aufgrund europäischer Bestimmungen ist auch eine internationale Forderungseintreibung sowie Exekution im europäischen Ausland möglich.
Die Kanzlei verfügt über eine moderne technische Ausstattung, die mit einem direkten und computerunterstützten Kommunikationssystem Gerichts- und Exekutionsvorgänge rasch und effizient erledigt.