Was macht ein Patientenanwalt im Medizinrecht in Österreich?
Ein Patientenanwalt im Medizinrecht vertritt geschädigte Patienten bei Behandlungsfehlern, Aufklärungsmängeln oder ärztlichen Kunstfehlern. Er prüft die Erfolgsaussichten eines Falls, fordert Schmerzengeld, Schadenersatz und Verdienstentgang und vertritt Betroffene vor Ärzten, Krankenhäusern, Versicherungen und Gerichten.
Wann liegt ein Behandlungsfehler oder ärztlicher Kunstfehler vor?
Ein Behandlungsfehler (auch ärztlicher Kunstfehler) liegt vor, wenn ein Arzt oder eine Ärztin gegen die anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst verstößt. Typische Fälle sind Fehldiagnosen, falsche Medikamente, OP-Fehler oder unzureichende Überwachung von Patienten. In solchen Fällen können Betroffene Schadenersatz und Schmerzengeld verlangen.
Was passiert, wenn ich als Patient nicht richtig aufgeklärt wurde?
Ein Aufklärungsmangel ist ein häufiger Grund für ärztliche Haftung. Selbst wenn die Behandlung korrekt war, kann eine Haftung entstehen, wenn das Aufklärungsgespräch nicht vollständig oder rechtzeitig erfolgte. Patienten müssen über Risiken, Alternativen und mögliche Folgen der Behandlung informiert werden.
Welche Ansprüche habe ich bei einem Behandlungsfehler?
Patienten können bei nachgewiesenem Behandlungsfehler oder Aufklärungsmangel Anspruch auf:
- Schmerzengeld
- Heilungskostenersatz
- Verdienstentgang
- Pflege- und Betreuungskosten
- Verunstaltungsentschädigung
haben. Die Kanzlei Kartnig prüft jeden Fall individuell und setzt diese Ansprüche konsequent durch.
Wie kann ich meine Patientenakte oder medizinische Unterlagen anfordern?
Nach dem österreichischen Patientenrecht haben Sie jederzeit das Recht auf Einsicht und Kopien Ihrer Patientenunterlagen (z. B. Befunde, Röntgenbilder, Laborberichte). Falls ein Krankenhaus oder Arzt die Herausgabe verweigert, hilft Ihnen Ihr Patientenanwalt, dieses Recht durchzusetzen.
Wie lange habe ich Zeit, um eine Klage wegen Behandlungsfehler einzubringen?
In der Regel beträgt die Verjährungsfrist in Österreich drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem der Patient den Fehler und den Schaden erkannt hat. In manchen Fällen (z. B. Spätfolgen) kann die Frist länger sein. Eine frühe rechtliche Beratung ist daher entscheidend.