Versicherungsrecht

Probleme mit der Versicherung?

Das Versicherungsrecht ist ein Spezialgebiet, welches besondere, fachspezifische Kenntnisse erfordert.

 

Im Versicherungsvertrag übernimmt es die Versicherung gegen Prämie, ein im Versicherungsvertrag näher bestimmtes Risiko abzudecken.

 

Zentrale Rechtsquelle ist das Versicherungsvertragsgesetz. Im Versicherungsrecht sind aber auch die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen sowie die einzelnen Klauseln zu beachten.

 

Kein Wunder, dass aufgrund all dieser Vorschriften oft rechtliche Auseinandersetzungen entstehen. Tritt der Versicherungsfall ein, wird oft die versprochene Leistung von der Versicherung verweigert.

 

Die Kanzlei verfügt über umfangreiche, mehrjährige Erfahrung bei der Durchsetzung von versicherungsrechtlichen Ansprüchen aus komplexen Versicherungsfällen.

 

Dabei erhalten Mandanten juristische Unterstützung in Schadensfällen und bei allen rechtlichen Fragen in Zusammenhang mit Versicherungspolizzen sowie damit verbundenen versicherungsrechtlichen Problemen.

  

Unsere Kernfachbereiche

  

Die Kanzlei berät und vertritt kompetent und effizient in allen versicherungsrechtlichen Fragen, insbesondere in folgenden Bereichen des Versicherungsrechts: 

  • Berufsunfähigkeitsversicherung (z.B. vorvertragliche Anzeigepflicht / 50 % Berufsunfähigkeit)
  • private Unfallversicherung (z.B. strittiger Grad der Invalidität)
  • private Krankenversicherung (z.B. vorvertragliche Anzeigepflicht)
  • Betriebsunterbrechungsversicherung (z.B. bei Krankheit, Unfall, Quarantäne)
  • Lebensversicherung (z.B. Kündigung / Rückzahlung der Beiträge / Verlust)
  • Haftung der Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter
  • Reiseversicherung (Reiserücktritt- oder Reisegepäckversicherung)
  • Haushaltsversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Kfz-Versicherung
  • Haftpflichtversicherung

Wenn Ihre Versicherung nach Gründen sucht, die Auszahlung der Versicherungsleistung zu verzögern oder gar zu verweigern, dann sollten Sie nicht lange warten, sondern vielmehr einen Spezialisten für Versicherungsrecht beiziehen. Sie vermeiden dadurch Fehler bei der Einhaltung von Fristen und Formvorschriften.

 

Wir kennen die Probleme, weshalb Versicherungen nicht zahlen.

 

Die Kanzlei ist Mitglied der Österreichischen Gesellschaft für Versicherungsfachwissen. In versicherungsrechtlichen Fragen ist die Gesellschaft der führende Zusammenschluss von Versicherungsrechtsexperten. Durch die Bündelung von Versicherungsrechtswissen ist so eine schnelle Klärung von Spezialfragen möglich.  

  

Vertrauen Sie uns Ihren Fall an, als Berater und Rechtsanwalt für Versicherungsrecht  helfen wir Ihnen gern!  

Coronavirus und Versicherungsrecht

 

Gerade in der jetzigen überaus schwierigen Zeit müssen viele Menschen um ihre Existenz bangen. Besonders kleine und mittelgroße Unternehmen haben aufgrund der aktuellen Corona-Krise (COVID-19) enorme Probleme nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.


Immer wieder werden wir deshalb von Rechtssuchenden kontaktiert, die sich in genau dieser Lage befinden.


Dabei fällt uns auf, dass eines immer wieder vergessen wird: Viele Unternehmer haben oftmals zahlreiche Versicherungen abgeschlossen und denken leider nicht daran, dass sie oft auch eine sogenannte „Betriebsunterbrechungsversicherung“ haben. Und Versicherungsmakler sind derzeit stark beschäftigt und vergessen ihre Kunden darüber zu informieren. Es lohnt sich also ein Blick in die Versicherungsunterlagen.

 

Dabei gibt es für solche Krisensituationen die Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese kann für sich alleine, aber auch als Erweiterung einer bestehenden Sachversicherung abgeschlossen werden. Jedoch muss die Versicherung bereits vor der Krise bestanden haben.


Die Betriebsunterbrechungsversicherung leistet, wenn der Betrieb eines Unternehmens eingestellt werden muss. Dies kann sowohl aus gesundheitlichen Gründen (besonders bei Krankheit des Versicherungsnehmers), als auch aufgrund von Sachschäden geschehen.


Ob Seuchen bzw. Quarantänemaßnahmen mitversichert sind ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Unserer Erfahrung nach sind diese oftmals inkludiert. Sie sollten daher rasch eine Schadenmeldung bei Ihrer Versicherung erstatten!


Tritt die Versicherung ein und gewährt sie Deckung, übernimmt sie, meist nach einer gewissen Karenzzeit (Wartezeit), den sogenannten Deckungsbeitrag. Dieser ergibt sich aus dem vorangegangen Umsatzerlös, abzüglich der variablen Kosten.


Hingegen sollten voreilige Deckungsablehnungen der Versicherungen keinesfalls einfach hingenommen sondern genau geprüft werden.


Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Jetzt aktuell!

 

Haben Sie eine Lebensversicherung abgeschlossen und Verluste erlitten?


Der Oberste Gerichtshof in Wien hat kürzlich entschieden:


Wurde der Kunde bei Abschluss des Versicherungsvertrages nicht richtig oder gar nicht über sein Rücktrittsrecht belehrt (und das ist in den meisten Fällen so!), dann muss Ihnen die Versicherungsgesellschaft auch noch nach Jahren – sogar heute noch! – die eingezahlten Prämien mit Zinsen zurückerstatten. Das ist für Sie als Kunde der Versicherung ein großer Vorteil gegenüber einer Kündigung des Versicherungsvertrages.

 

Sie bekommen mehr Geld zurück und vermeiden einen weiteren Verlust!

 

Siehe auch hier!