Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt die Rechte der Urheber, also kreativ arbeitender Menschen, z. B. Musiker, Komponisten, Dichter, Schriftsteller, Fotografen oder Maler an den von ihnen geschaffenen Werken.
Kaum ein anderes Recht wird im Internet öfters verletzt als das Urheberrecht (Kopieren, Herunterladen usw.).
In jüngster Zeit wurde der Schutz des Urhebers daher deutlich verstärkt.
Schutzobjekt des Urheberrechtsgesetz ist das Werk. Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetz sind eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst. Zur Literatur zählen auch Computerprogramme.
Ein Werk bildet dann eine eigentümliche geistige Schöpfung im Sinne des Urheberrechts, wenn es sich vom Alltäglichen, vom Landläufigen, üblicherweise Hervorgebrachten abhebt.
Urheber eines Werkes ist, wer es geschaffen hat.
Das Urheberrecht schützt neben den vermögensrechtlichen auch die persönlichkeitsrechtlichen Interessen des Urhebers.
Der Urheber kann bei Verletzungen seiner Rechte folgende Ansprüche geltend machen:
Das Urheberrechtsgesetz regelt aber auch, wie der Urheber sein Werk verwerten, also anderen die Verwertung seines Werkes ermöglichen kann (Werknutzungsrecht / Werknutzungsbewilligung).
Sollten Sie in Ihrem Urheberrecht verletzt worden sein, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wir vertreten Sie außerdem, wenn Sie fremdes Urheberrecht verletzt haben oder Ihnen dies vorgeworfen wird.
Marken - Muster - Patente
Geht es um rechtliche Angelegenheiten im Markenrecht (Markenrecherchen, Markenüberwachung, Gestaltung von Marken, Markenanmeldung in Österreich und innerhalb der EU) sowie um Erfindungen (Patente und Gebrauchsmuster), bekommen Mandanten kompetente Antworten auf alle juristischen Fragen.
Der Zweck einer Marke ist es, aus der Vielzahl gleicher Waren und Dienstleistungen ein bestimmtes Produkt bzw. eine bestimmte Dienstleistung zu identifizieren. Sie ist somit ein Unternehmenskennzeichen und erleichtert durch die bessere Erkennbarkeit der Produkte den Marktauftritt des Unternehmens.
In Österreich können Marken beim Österreichischen Patentamt angemeldet und eingetragen werden. In Europa können so genannte Gemeinschaftsmarken beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (Spanien) registriert werden (internationale Registrierung). Diese gelten dann EU-weit. Internationale Marken werden beim internationalen Büro der WIPO (Weltorganisation für Geistiges Eigentum) registriert.
Wir beraten Sie bei:
Wir übernehmen die Vertretung bei Markenrechtsstreitigkeiten nach Erhalt einer Abmahnung, eines Widerspruchs und im Anfechtungsverfahren.
Eine frühzeitige Beratung ist gerade hier unerlässlich, damit ein finanzieller Schaden vermieden werden kann.
Die Kanzlei ist Mitglied der Österreichischen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. Die Vereinigung ist ein Zusammenschluss von Experten aus den Bereichen Geistiges Eigentum, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.