OGH 2. 9. 2015, 7 Ob 107/15h - Unbefristeter Rücktritt von einer Lebensversicherung?

Ein Konsument schloss im Jahr 2006 eine Lebensversicherung ab. Die bei Abschluss der Versicherung übergebene Verbraucherinformation enthielt eine Belehrung über das Rücktrittsrecht nach § 165a Versicherungsvertragsgesetz von zwei Wochen.

Im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war jedoch eine Rücktrittsfrist von 30 Tagen gesetzlich vorgesehen.


Der Oberste Gerichtshof sprach aus, dass dem Versicherungskunden bei einer fehlerhaften Belehrung über die Rücktrittsfrist ein unbefristetes Rücktrittsrecht zusteht.

 

Damit kann der Versicherungskunde die eingezahlten Prämien zurückverlangen und erhält nicht nur einen deutlich geringeren Rückkaufswert, der sonst bei einer vorzeitigen Kündigung fällig wird.

 

OGH 2.9.2015, 7 Ob 107/15h